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Vorherige Mitteilung von Gelegentlichen selbständigen Tätigkeiten
13.01.2022Ab dem 21.12.2021 müssen Gelegentliche selbständige Tätigkeiten (gemäß Artikel 2222 des Zivilgesetzbuches) vor Beginn der Tätigkeit gemeldet werden.
Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass ein Auftraggeber, der als Unternehmer tätig ist, dem zuständigen Arbeitsinspektorat den Beginn der Gelegentlichen selbständigen Tätigkeit oder eines zusammenhängenden Tätigkeitszyklus, der nicht länger als dreißig Tage dauern darf, vorab per SMS oder E-Mail mitteilen muss. Im Falle eines Verstoßes ist eine Verwaltungsstrafe von 500 bis 2.500 Euro für jeden gelegentlich selbständig Tätigen vorgesehen, für den die Mitteilung nicht oder verspätet gemacht wurde.
Für alle Arbeitsverhältnisse, die am 11/01/2022 bestehen, sowie für Arbeitsverhältnisse, die am 21/12/2021 begonnen haben und bereits beendet wurden, muss die Mitteilung innerhalb 18/01/2022 erfolgen.
Bei Arbeitsverhältnissen, die am oder nach dem 12/01/2022 begonnen haben, muss die Meldung vor Beginn der Tätigkeit erfolgen.
Bis zur Veröffentlichung der aktualisierten Bestimmungen muss die Mitteilung in der Provinz Bozen mittels zertifizierter E-Mail (PEC) an folgende Adresse Gelselbst.Lavautocc@pec.prov.bz.it übermittelt werden.
Die Mitteilung muss mindestens die folgenden Punkte beinhalten:
- Daten des Auftraggebers und des Ausführenden;
- Ort der Leistung;
- kurze Beschreibung der Tätigkeit;
- das Datum, an dem die Leistung beginnt, und den geschätzten Zeitraum, innerhalb dessen die Arbeiten oder die Dienstleistung abgeschlossen werden (z. B. 1 Tag, 1 Woche, 1 Monat). Wird die Arbeit oder Dienstleistung nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums abgeschlossen, muss eine neue Mitteilung erfolgen.
- Die Höhe des Honorars, sofern dieses zum Zeitpunkt der Auftragserteilung festgelegt wurde, ist ebenfalls notwendig.
Fehlen diese Angaben, geht das Arbeitsinspektorat davon aus, dass die Mitteilung nicht gemacht wurde und verhängt eine entsprechende Verwaltungsstrafe.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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