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20.11.2024 Weihnachtsbonus (Bonus Natale): Ausweitung des Kreises der Begünstigten  

Die Bedingungen für den Erhalt des Weihnachtsbonus (Bonus Natale) in Höhe von 100 Euro wurden geändert und ihr Anwendungsbereich wurde erweitert.

 

Das Vorhandensein eines steuerlich abhängigen Ehepartners wurde gestrichen, so dass jetzt mindestens ein steuerlich zu Lasten lebendes Kind ausreicht.

 

Der Bonus wird vom Arbeitgeber auf Antrag des Arbeitnehmers gewährt, der schriftlich bescheinigen muss, dass sein Jahresgesamteinkommen 28.000 Euro nicht übersteigt und dass seine Bruttosteuerschuld die ihm zustehenden Steuerfreibeträge übersteigt.

 

Im Antrag muss die Steuernummer des Ehegatten oder Lebenspartners und der Kinder angegeben werden.

 

Der Bonus wird auf die Arbeitsdauer im laufenden Jahr berechnet und zusammen mit dem 13. Monatsgehalt ausbezahlt. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass uns die Erklärungen bis spätestens 28/11/2024 zugesandt werden.

 

Sollte der Arbeitnehmer Anspruch auf den Weihnachtsbonus haben und dieser nicht auf dem Lohnstreifen ausbezahlt werden, dann kann der Bonus in der Steuererklärung für das Einkommen 2024 geltend zu machen.

 

Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.


15.11.2024 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Oktober 2024  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Oktober 2024 120,10 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/10/2024 bis zum 14/11/2024 gültig ist, beträgt 2,006939.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


14.11.2024 100 Euro Weihnachtsprämie (Bonus natale) 2024  

Für das Jahr 2024 wurde eine Weihnachtsprämie von 100 Euro (Bonus natale) eingeführt, die zusammen mit dem 13. Monatsgehalt ausbezahlt wird.

 

Der Arbeitnehmer benötigt folgende Voraussetzungen

- einen Ehepartner und mindestens ein steuerrechtlich zu Lasten lebendes Kind bzw. gemäß Art. 12 Abs. 2 TUIR alleinerziehend zu sein und mindesten ein steuerrechtlich zu Lasten lebendes Kind zu haben;

- das Gesamteinkommen darf im Jahr 2024 den Betrag von 28.000 Euro nicht übersteigen;

- die Bruttosteuer auf das Einkommen aus unselbständiger Arbeit muss höher sein als die zustehenden Steuerfreibeträge für unselbständige Arbeit.

 

Für die Auszahlung des Bonus muss der Arbeitnehmer einen schriftlichen Antrag an den Arbeitgeber stellen, in dem er erklärt, dass er Anspruch darauf hat, und die Steuernummer des Ehepartners und der zu Lasten lebender Kinder angeben.

 

Die Weihnachtsprämie kann auf dem Lohnstreifen ausgezahlt oder in der Steuererklärung beansprucht werden.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


16.10.2024 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im September 2024  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat September 2024 120,00 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/09/2024 bis zum 14/10/2024 gültig ist, beträgt 1,818860.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


03.10.2024 Punkteführerschein auf Baustellen ab 01/10/2024  

Ab dem 01.10.2024 müssen Unternehmen und Selbstständige, die zeitlich begrenzte oder mobile Baustellen betreten wollen, unabhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit, eine „Punkteführerschein“ besitzen. Ausdrücklich vom Gesetz ausgenommen sind Personen, die reine Lieferungen oder Dienstleistungen freiberuflicher Art erbringen (z. B. Ingenieure, Architekten, Geometer usw.) und die Unternehmen, die das SOA-Qualifikationszertifikat besitzen, in der Klassifizierung III oder höher.

 

Der Führerschein kann über das Dienstleistungsportal des staatlichen Arbeitsinspektorats (servizi.ispettorato.gov.it) mit einer SPID oder CIE beantragt werden. Nach Abschluss des Antrags generiert das Portal einen individuellen Code für den Führerschein.

 

Bis zur Aktivierung des telematischen Verfahrens zur Beantragung eines Führerscheins ist es möglich, eine Eigenerklärung über den Besitz aller vom Gesetzgeber für die Ausstellung des Führerscheins geforderten Voraussetzungen vorzulegen:

 

  • Eintragung bei der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer;
  • Erfüllung der in der Rechtsverordnung Nr. 81/2008 vorgesehenen Ausbildungspflichten durch Arbeitgeber, Führungskräfte, Aufsichtspersonen, Selbstständige und Arbeitnehmer (gültige Arbeitssicherheitskurse);
  • Besitz des gültigen DURC;
  • Besitz einer gültigen Risikobewertung in den Fällen, die in den geltenden Vorschriften vorgesehen sind; 
  • Besitz der Bescheinigung der steuerlichen Ordnungsmäßigkeit DURF in den von den geltenden Vorschriften vorgesehenen Fällen;
  • Benennung des Leiters des Arbeitsschutzdienstes (RSPP) in den von den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Fällen.

 

Diese Selbstbescheinigung, die über die PEC (dichiarazionepatente@pec.ispettorato.gov.it) an das staatliche Arbeitsinspektorat geschickt werden muss, ersetzt bis zum 31.10.2024 den Führerschein und berechtigt zum Zugang zu Baustellen.

 

Ab dem 01.11.2024 wird es nicht mehr möglich sein, temporäre oder mobile Baustellen ohne einen Punkteführerschein zu betreten.

 

Für alle Unternehmen und Selbstständigen, die ohne Genehmigung auf Baustellen tätig sind, ist eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 10 % des Auftragswertes, mindestens jedoch 6.000 EUR, vorgesehen. Die Strafe beinhaltet den Ausschluss von öffentlichen Arbeiten für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten.

 

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.


16.09.2024 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im August 2024  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat August 2024 120,10 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/08/2024 bis zum 14/09/2024 gültig ist, beträgt 1,756939.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


12.08.2024 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Juli 2024  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Juli 2024 120,00 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/07/2024 bis zum 14/08/2024 gültig ist, beträgt 1,568860.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


30.07.2024 Telefonnotdienst  

Leider ist unser Telefonanbieter noch nicht in der Lage, die Übertragung unserer Telefonnummern zu unserem neuen Standort in der Duca d'Aosta-Allee, 39 durchzuführen.

 

Die Situation sollte sich in etwa zwei Wochen normalisieren.

 

Wir arbeiten daher im Moment mit einem telefonischen Notdienst.

 

Bitte nutzen Sie daher so weit wie möglich E-Mails für die Kommunikation mit uns.

 

Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.


27.07.2024 Anträge auf Elternurlaubsgeld 30%, 60% und 80%  

Das INPS hat das telematische Antragsformular für den freiwilligen Elternurlaub aktualisiert.

 

Um den Antrag der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers auf die durch das Haushaltsgesetz 2023 eingeführte (erster Monat zu 80 % des Gehalts) und durch das Haushaltsgesetz 2024 verlängerte (ein zusätzlicher Monat zu 80 % für 2024 und zu 60 % ab 2025) erhöhte Elternurlaubsgeld zu stellen, muss die neue Erklärung „Dichiaro di voler richiedere l’indennizzo con aliquota maggiorata - Ich erkläre, dass ich die Zulage zum erhöhten Satz beantragen möchte“ auf der Seite „Dati domanda - Antragsdaten“ des Antrags „Mutterschaftsmanagement“ mit „JA - SI“ angekreuzt werden.

 

Wenn das Datum der Geburt des Kindes oder der Aufnahme in die Familie zur Pflege/Adoption

 

- in das Jahr 2022 fällt, dann muss das Datum des Endes des Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs (obligatorisch oder alternativ) angegeben werden;

 

- in das Jahr 2023 fällt, dann muss das Datum des Endes des Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs (obligatorisch oder alternativ) für den Anspruch auf den zusätzlichen Monat mit einer erhöhten Quote von 60 % (80 % nur für 2024) angegeben werden, wenn dieser nach dem 31. Dezember 2023 liegt;

 

- in das Jahr 2024 fällt (am oder nach dem 01/01/2024): Für den Anspruch auf den zusätzlichen Monat des erhöhten Anteils von 60 % (80 % nur für 2024) ist es nicht erforderlich, das Enddatum des (obligatorischen oder alternativen) Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs anzuführen, da die Bestimmungen des Haushaltsgesetzes 2024 gelten.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


26.07.2024 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Juni 2024  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Juni 2024 119,5 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/06/2024 bis zum 14/07/2024 gültig ist, beträgt 1,128469.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


12.07.2024 Umzug in unser neues Büro - Schließung Büro  

Nach über 26 Jahren in der Schlachthofstraße ziehen wir im Juli um!

 

Unser neues Büro befindet sich in der Duca d’Aosta- Straße, 39, ganz in der Nähe des Gerichtsgebäudes.

 

Im Hinterhof befindet sich ein Kundenparkplatz mit 10 Stellplätzen, welche natürlich unseren Kunden zur Verfügung stehen.

 

Außerdem ist die ACI-Tiefgarage nicht weit entfernt und vor dem Büro gibt es blaue Kurzparkplätze.

 

Während des Umzuges (Start am 16. Juli) kann es zu Ausfällen unseres Servers kommen (speziell am 18. und 19. Juli), deshalb bitten wir unsere Kunden, unaufschiebbare Arbeiten auf jeden Fall VOR genannten Datum zu erledigen.

 

Ab dem 22. Juli müsste dann wieder alles wie gewohnt funktionieren.


19.06.2024 Jahr 2024: Fringe Benefit Limit 1.000 Euro und 2.000 Euro  

Begrenzt auf das Jahr 2024 wird die Obergrenze für steuerfreie Fringe benefits von 258,23 EUR auf 1.000 EUR angehoben.

 

Im Jahr 2024 wird der Wert der an die Arbeitnehmer abgegebenen Waren, der Geschenkgutscheine und der erbrachten Dienstleistungen sowie die Beträge, die den Arbeitnehmern von ihren Arbeitgebern für die Bezahlung der Wasser-, Strom- und Gasrechnungen, für die Miete ihrer Erstwohnung oder die Zinsen für eine Hypothek für ihre Erstwohnung gezahlt oder erstattet werden, bis zu einer Gesamthöhe von 1.000 Euro nicht als Einkommen angerechnet.

 

Für Arbeitnehmer mit zu Lasten lebenden Kindern wird dieser Höchstwert auf 2.000 Euro erhöht.

 

Die Höchstgrenze von 2.000 Euro kommt zur Anwendung, wenn der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich erklärt, dass er Anspruch darauf hat, und dabei die Steuernummer der Kinder angibt.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


17.06.2024 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Mai 2024  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Mai 2024 119,5 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/05/2024 bis zum 14/06/2024 gültig ist, beträgt 1,003469.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


05.06.2024 Freistellungen für Tätigkeit an Wahlsitzen  

Die Arbeitnehmer, die Funktionen in den einzelnen Wahlsitzen (als Präsidenten, Stimmzähler und Sekretäre, Vertreter der Parteien oder politischen Gruppierungen) inne haben, dürfen für die gesamte Dauer der Wahlen von ihrem Arbeitsplatz fernbleiben.

 

Für die Tätigkeit am Wahlsitz an Ruhetagen oder Feiertagen steht den Angestellten eine zusätzliche Tagesentlohnung oder als alternative dazu ein zusätzlicher Ruhetag zu. Die Arbeitnehmer werden vom Arbeitgeber normal entlohnt, wenn die Tätigkeit am Wahlsitz an Arbeitstagen ausgeübt wird.

 

Beispiel Kollektivvertrag Handel: für die Tätigkeit am Wahlsitz am Sonntag und am Montag wird nur der Sonntag zusätzlich bezahlt bzw. mit einem zusätzlichen Ruhetag ausgeglichen. Der Montag (und eventuell auch der Samstag, wenn dies für die Vorbereitung des Wahlvorgangs notwendig ist) sind normale Arbeitstage und müssen als solche auch vom Arbeitgeber bezahlt werden.

 

Die Angestellten haben Anrecht, den ganzen Tag von der Arbeit fern zu bleiben, auch wenn die Tätigkeit am Wahlsitz nur einen Bruchteil des Tages ausmacht.

 

Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


29.05.2024 IBAN-Mitteilung für die Rückerstattung von Mod. 730-Guthaben durch die Agentur für Einnahmen  

Arbeitnehmer und Pensionisten können eine Rückerstattung aus dem Modell 730 direkt von ihrem Arbeitgeber mit der Lohnabrechnung oder vom INPS zusammen mit ihrer Pensionszahlungen erhalten.

 

Auch Steuerpflichtige ohne Steuervertreter können das Modell 730 verwenden, wenn sie zu dem Kreis von Personen gehören, für die das Modell 730 übermittelt werden kann.

 

Bei Übermittlung des Modells 730 ohne Arbeitgeber werden die Guthaben, die sich aus der Abrechnung ergeben, direkt von der Agentur für Einnahmen rückerstattet.

 

Um die Auszahlung dieser Guthaben aus dem Mod. 730 vonseiten der Agentur für Einnahmen zu beschleunigen, kann der Steuerpflichtige seinen IBAN telematisch (mit SPID) der Agentur mitteilen:

 

https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/it/web/guest/schede/rimborsi/accredito-rimborsi-su-conto-corrente-accrimbcc/compilazione-e-invio-accrimbcc

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


16.05.2024 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im April 2024  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat April 2024 119,3 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/04/2024 bis zum 14/05/2024 gültig ist, beträgt 0,752313.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


16.04.2024 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im März 2024  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat März 2024 119,4 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/03/2024 bis zum 14/04/2024 gültig ist, beträgt 0,690391.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


12.04.2024 Erneuerung Kollektivvertrag Handel und Dienstleistungen  

Die Erneuerung der CCNL "Handel" für die Angestellten von Handels-, Vertriebs- und Dienstleistungsunternehmen Confcommercio wurde unterzeichnet.

 

Die unterzeichnenden Vertragsparteien haben sich auf eine Gehaltserhöhung von 240 Euro brutto bemessen für die 4. Gehaltsebene geeinigt, die in 6 Raten gezahlt werden soll: 01/04/2023 (Vorschuss auf künftige vertragliche Erhöhungen wird bestätigt), 01/04/2024, 01/03/2025, 01/11/2025, 01/11/2026 und 01/02/2027.

 

Darüber hinaus wird für die am 22/03/2024 beschäftigten Arbeitnehmer ein einmaliger Betrag in Höhe von insgesamt 350 Euro festgelegt, der auf der vierten Ebene bemessen wird und in zwei Raten im Juli 2024 und Juli 2025 zu zahlen ist.

 

Zusätzliche Lohnelemente, die nicht als zusätzliche nicht verrechenbare Lohnelemente (superminimi) und Dienstalterszulagen gezahlt werden, können ganz oder teilweise verrechnet werden, wenn die Verrechnung auf Gewerkschaftsebene vorgesehen ist oder zum Zeitpunkt der Gewährung ausdrücklich als Vorauszahlung auf künftige kollektivvertragliche Erhöhungen festgelegt wurde und seit dem 01/01/2022 bezahlt wurden.

 

Der zusätzliche Una Tantum-Betrag wird auch bei unbezahlter Abwesenheit oder nicht bezahltem Urlaub, Teilzeitarbeit, Suspendierung und/oder Arbeitszeitreduzierung oder bei einer Beschäftigung als Lehrling anteilig gekürzt.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


18.03.2024 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Februar 2024  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Februar 2024 119,3 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/02/2024 bis zum 14/03/2024 gültig ist, beträgt 0,502313

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


23.02.2024 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Jänner 2024  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Jänner 2024 119,3 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/01/2024 bis zum 14/02/2024 gültig ist, beträgt 0,336417.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.

 


13.02.2024 Befreiung von der Zahlung der INPS-Beiträge für berufstätige Mütter  

Mit dem Haushaltsgesetz für das Jahr 2024 wurde eine teilweise Befreiung von den INPS-Abgaben zu Lasten von Arbeitnehmerinnen mit einem unbefristetem Arbeitsverhältnis eingeführt, die mindestens drei minderjährigen Kindern haben.

 

Für den Zeitraum vom 01/01/2024 bis 31/12/2026 steht eine 100%ige Befreiung der INPS-Beiträge zu:

 

- bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von Euro 3.000,00 berechnet auf Monatsbasis;

 

- von berufstätigen Müttern von drei oder mehr Kindern bis zu dem Monat, in dem das jüngste Kind achtzehn Jahre alt wird;

 

- mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

 

Versuchsweise wird diese Befreiung für den Zeitraum vom 01/01/2024 bis zum 31/12/2024 auch Arbeitnehmerinnen mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, die Mütter von zwei Kindern sind, bis zu dem Monat gewährt, in dem das jüngste Kind zehn Jahre alt wird.

 

Die Arbeitnehmerinnen müssen ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass sie die betreffende Begünstigung in Anspruch nehmen wollen und die Namen und die Steuernummern ihrer Kinder angeben. Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag direkt dem INPS auf einer vom INPS zur Verfügung gestellten Anwendung zu stellen.

 

Im Bereich Dokumente kann eine solche Mitteilung heruntergeladen werden.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


01.02.2024 Naspi-Beitrag im Falle von Entlassungen (Ticket licenziamento) 2024  

Im Falle einer Entlassung von Mitarbeitern muss der Arbeitgeber den Naspi-Beitrag (Ticket licenziamento) bezahlen.

 

Der Beitrag muss im Falle einer Entlassung von Arbeitnehmern mit unbefristetem Arbeitsverhältnis, auch auf Abruf, mit Teilzeitvertrag und im Falle von Arbeitsverhältnissen, die von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wurden, bezahlen. Bei der Berechnung wird das Dienstalter der Arbeitnehmers anteilsmäßig pro gearbeiteten Jahr berücksichtigt werden. Der maximale Berechnungszeitraum beträgt dabei 36 Monate.

 

Für das Jahr 2024 wurde der Beitrag zu Lasten des Arbeitgebers mit Euro 635,67 pro Dienstjahr festgelegt. Der maximale Beitrag macht also Euro 1.907,01 für Arbeitsverhältnisse mit einer Dauer von drei bzw. mehr als drei Jahren aus.

 

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19.01.2024 Begünstigung für Einstellung junger Arbeitnehmer 2024  

Ab 2024 gilt wieder die Begünstigung für Arbeitgeber, die junge Arbeitnehmer unter 30 Jahren einstellen. Die Begünstigung besteht aus einer 50-prozentigen Beitragsbefreiung für drei Jahre, bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro pro Jahr.

 

Nach dem Auslaufen des Einstellungsbonus für junge Menschen unter 36 Jahren am 31.12.2023 und dessen Nichtverlängerung, kommt wieder die Begünstigung zur Förderung der Beschäftigung jüngerer Mitarbeiter gemäß Haushaltsgesetz 2018 zur Anwendung.

 

Dabei handelt es sich um eine Beitragsbegünstigung für private Arbeitgeber, die für junge Menschen unter 30 Jahren einstellen oder einen befristeten Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Vertrag umwandeln, die vorher nicht mit einem unbefristeten Vertrag angestellt waren.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


16.01.2024 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Dezember 2023  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Dezember 2023 118,90 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/12/2023 bis zum 14/01/2024 gültig ist, beträgt 1,944162.

 

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08.01.2024 ACI-Tabellen für das Jahr 2024 veröffentlicht  

Die vom ACI ausgearbeiteten Aufstellungen mit den für das Jahr 2024 geltenden Kilometerkosten für Autos und Motorräder sind im Amtsblatt veröffentlicht worden. Diese Tabellen sind für die Berechnung der Sozialversicherungs- und Steuerbemessungsgrundlage der Sachentlohnung (Fringe benefit) für Firmenfahrzeuge notwendig, wenn diese den Angestellten oder den andauernd und koordinierten Mitarbeitern sowohl für betriebliche als auch private Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

 

Sollte das Fahrzeug ausschließlich für private Zwecke genutzt werden, so gelangt die allgemeine Regel zur Anwendung, laut welcher sich die Steuerbemessungsgrundlage aus dem auf dem Markt üblichen Mietpreis für das Modell und Fabrikat ergibt.

 

Für die nach dem 01/07/2020 zugelassenen und zugewiesenen Firmenfahrzeugen wird die Naturalentlohnung (fringe benefit) wie gewohnt anhand der konventionellen Kilometerzahl von 15.000 km pro Jahr und den ACI-Kilometerkosten berechnet. Es müssen allerdings noch folgende Prozentsätze berücksichtigt werden, die sich nach den Kohlendioxidemissionswerten des Fahrzeugs ändern. Das Fringe benefit wird zusätzlich um die dem Arbeitnehmer einbehaltenen Beträgen reduziert:

 

25 % für Fahrzeuge mit Kohlendioxid-Emissionswerten von höchstens 60 g/km;

30 % für Fahrzeuge mit Kohlendioxidemissionen von mehr als 60 g/km und bis zu 160 g/km;

50 % für Fahrzeuge mit Kohlendioxidemissionen von mehr als 160 g/km und bis zu 190 g/km;

60 % für Fahrzeuge mit Kohlendioxidemissionen von mehr als 190 g/km.

 

ACI Tabelle

 

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