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Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder ab 01/03/2022

25.02.2022

Ab dem 01/03/2022 wird das einheitliche und universelle Familiengeld eingeführt und gleichzeitig werden die Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder bis 21 Jahre und die Familienzulagen abgeschafft, ebenso wie die Steuerbegünstigungen für Familien, die mindestens vier zu Lasten lebenden Kinder haben.

 

Das hat zur Folge, dass ab dem 01/03/2022 nur noch die Steuerfreibeträge für unterhaltsberechtigte Kinder über 21 Jahren anerkannt werden.

 

Die Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinde unter 21 Jahren werden auf dem Lohnstreifen nur mehr bis zum 28/02/2022 ausbezahlt. Wenn das Kind nach März 2022 das 21. Lebensjahr vollendet, werden die Freibeträge dann wieder automatisch berechnet.

 

Eine neue Vorlage der Erklärung betreffend die Steuerfreibeträge ist nicht notwendig. Der Mitarbeiter muss – wie in der Vergangenheit - eine neue Erklärung nur vorlegen, wenn sich die familiäre Situation ändert.

 

Die Steuerfreibeträge bei der Regionalen Zusatzsteuer der Provinz Bozen werden auch für Kinder unter 21 Jahren berechnet. Aus diesem Grund muss weiterhin der Prozentsatz angeführt werden, zu dem die Steuerfreibeträge bei der Regionalen Zusatzsteuer auch für Kinder unter 21 Jahren angewandt werden soll.

 

Das INPS hat eine neue Website eingerichtet, um die Bürger über das Einheitliche und universelle Familiengeld zu informieren. Für Familien mit Kindern unter 21 Jahren, tritt diesen ab März an die Stelle der Familienzulagen sowie der Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder und andere zur Zeit geltende Maßnahmen zur Förderung der Geburtenrate.

 

Assegnounicoitalia

 

Das Einheitliche und universelle Familiengeld steht allen Familien zur Verfügung, unabhängig von der Art der Beschäftigung und der finanziellen Situation der Eltern.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.



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