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Steuerbegünstigungen für Arbeitnehmer die nach Italien kommen - Entscheidung bis zum 02/05/2017
13.04.2017Die nach Italien rückgekehrten Arbeitnehmer können sich bis zum 02/05/2017 für die neue Steuerbegünstigung entscheiden.
Das Dekret für das Wachstum und die Internationalisierung der Betriebe hat für die Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, eine besondere Begünstigung eingeführt. Diese sieht vor, dass die Steuergrundlage für das Jahr 2016 um 30% und für das Steuerjahr 2017 und die drei darauf folgenden Jahre um 50% reduziert werden kann.
Diese Bestimmung steht im Gegensatz zu der bis zum 31/12/2017 gültigen Begünstigung, die eine Reduzierung der Steuergrundlage um 70% für Männer bzw. 80% für Frauen vorsieht.
Diese Gegensatz kann von den bis zum 31/12/2015 mit einer Entscheidung innerhalb 02/05/2017 überwunden werden, wenn sich die nach Italien zurückgekehrten Arbeitnehmer für eine Reduzierung der Begünstigung mit gleichzeitiger Verlängerung des Anwendungszeitraums entscheiden.
Die Begünstigung steht in den folgenden Fällen zu:
a) Der Arbeitnehmer war in den fünf vorhergehenden Jahren nicht in Italien wohnhaft und er verpflichtet sich für weitere zwei Jahr in Italien zu bleiben;
b) Die Arbeitstätigkeit wird im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses für einen Betrieb oder Gesellschaft ausgeübt, die in Italien ihren Sitz hat oder die den italienischen Betrieb kontrolliert;
c) Die Arbeitstätigkeit wird auf dem italienischen Staatsgebiet für einen jährlichen Zeitraum von mehr als 183 Tage ausgeübt;
d) Die Arbeitnehmer nimmt eine Führungsposition ein und/oder es handelt sich um eine hohe Berufsqualifikation oder Spezialisierung (laut D.Lgs 108/2012 und 206/2007).
Die Maßnahme hat die Zahl der möglichen Berechtigten ausgedehnt. Es ist keine vorherige Arbeitserfahrung oder ein Studium in Italien mehr vorgesehen, damit die Steuerreduzierung Anwendung finden kann.
Für die Inanspruchnahme der Begünstigung muss der Arbeitnehmer einen entsprechenden Antrag an seinen Arbeitgeber stellen.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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