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Staatliche Förderungen für Lehrlingsausbildung

18.08.2016

Um die Lehrlingsausbildung (traditionelle Lehre) in Italien zu fördern stellt das Arbeitsministerium 8 Millionen Euro in Form von Beiträgen von bis zu 3.000 Euro pro Lehrling bereit.


Es sind folgende Kriterien vorgesehen:

 

>Teilnehmen können private Unternehmen, die mit eigenem Personal (Ausbilder = tutor aziendale) Lehrlinge der Lehre zum Erwerb eines Diploms und eines Berufsbildungsdiploms (traditionelle Lehre) ausbilden.
> Die Lehrverträge müssen nach dem 01/01/2016 abgeschlossen worden sein.
> Ein Unternehmen kann auch für mehrere Lehrlinge ansuchen.
> Der maximale Beitrag für jeden Lehrling beläuft sich auf 1.500 Euro brutto für sechs Monate Lehrlingsausbildung. Ein Betrieb kann bis zu zwei Mal pro Jahr und Lehrling ansuchen und somit max. 3.000 Euro Beitrag pro Lehrling erhalten.
> Es kann erst nach Ende der sechs Monate (180 Tage) angesucht werden.
> Die Beitragsgesuche können bis zum 29/12/2017 (sofern genügend Mittel zur Verfügung stehen) über die Plattform von Italia Lavoro eingereicht werden.

 

Auf der Internetseite des Bereichs der Berufsausbildung der Autonomen Provinz Bozen sind die Dokumente aufgelistet, die dem Antrag beigelegt werden müssen. Aufgrund der eingereichten Beitragsgesuche wird eine Rangordnung erstellt.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.



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