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Regelung des Jahresurlaubes 2016

23.05.2016

Die Angestellten haben ein Anrecht auf mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr, um ihre psychischen und physischen Energien aufzutanken.

 

Wir möchten an die wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers bezüglich der Urlaubsregelung erinnern:


- der Mitarbeiter hat das Recht und darüber hinaus die Pflicht, jedes Jahr zwei Wochen des in dem Jahr anreifenden Urlaubs in Anspruch zu nehmen. Auf die entsprechende rechtzeitige Anfrage des Arbeitnehmers hin, können die zwei Wochen in einem Stück genossen werden;

 

- die restlichen zwei Wochen Urlaub müssen innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Jahres beansprucht werden (vorbehaltlich davon abweichender Vereinbarungen im Kollektivvertrag). Innerhalb 30/06/2016 muss der Arbeitgeber den Mitarbeitern somit die Möglichkeit geben, den im Laufe des Jahres 2014 angereiften und nicht genossenen Urlaub zu genießen.

 

Wir weisen darauf hin, dass die Nichtbeachtung dieser Regelung mit einer Verwaltungsstrafe von Euro 100,00 bis Euro 600,00 pro Mitarbeiter und Zeitraum geahndet wird.

 

Im Jahr 2003 wurde das ausdrückliche Verbot eingeführt, dem Mitarbeiter im Laufe des Arbeitsverhältnisses den angereiften Urlaub auszuzahlen. Dieses Verbot gilt nicht für die angereiften Freistunden.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.



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