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Obligatorischer Vaterschaftsurlaub

09.09.2022

Der berufstätige Vater muss zwei Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und innerhalb von fünf Monaten danach für einen Zeitraum von zehn Arbeitstagen der Arbeit fernbleiben.

 

Der Vaterschaftsurlaub:

- ist nicht in Stunden aufteilbar, kann aber auch auf Tage aufgeteilt werden;

- ist auch im Falle des vorgeburtlichen Todes des Kindes innerhalb desselben Zeitraumes möglich;

- gilt auch für Adoptiv- oder Pflegeväter;

- kann auch während des Mutterschaftsurlaubs der berufstätigen Mutter genutzt werden;

- gibt Anspruch auf ein Tagegeld in Höhe von 100%, das vom INPS gezahlt wird;

- wird im Falle von Mehrfachgeburten auf 20 Tage verdoppelt.

 

Wird der Vaterschaftsurlaub genommen, so kann der Vater bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes genommen nicht entlassen werden und im Falle einer Kündigung hat er Anspruch auf die Zahlung der Kündigungsfrist und das Arbeitslosengeld und er muss die Kündigungsfrist nicht einhalten.

 

Der Vater, der den Urlaub nehmen will, muss dies mindestens fünf Tage im Voraus schriftlich mitteilen.

 

Der fakultative Freistellung von einem Tag, die dem Vater als Ersatz für die der Mutter zustehenden obligatorischen Mutterschaft  zusteht, wird nun abgeschafft.

 

Bei Verweigerung oder Behinderung vonseiten des Arbeitgebers wird eine Verwaltungsstrafe zwischen 516 und 2.582 Euro fällig.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



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