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Neue Regelung für die Gelegentliche Mitarbeit Voucher - PrestO
16.07.2017Es wurde eine neue Form der gelegentlichen Mitarbeit eingeführt, die den Namen (PrestO) erhalten hat. Diese neue Mitarbeit kann nur von Kleinstbetrieben von bis zu 5 unbefristet angestellten Mitarbeitern und bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro im Jahr angewandt werden. Jeder Mitarbeiter darf höchstens 2.500 Euro netto erhalten. Diese Form der gelegentlichen Mitarbeit ist in den Bereichen Bau und Werkverträgen (Appalti) nicht erlaubt.
Die Betriebe müssen mindestens eine Stunde vor Tätigkeitsbeginn über das Online-Portal oder dem Contact center des INPS die Meldung vornehmen. Es müssen die anagrafischen Daten des Auftragnehmers, der Ort der Arbeitstätigkeit, die Art der Tätigkeit, das Datum und die Uhrzeit des Beginns und Endes der Arbeitsleistung und das vereinbarte Entgelt angegeben werden.
Damit ein solcher Vertrag für gelegentliche Mitarbeit aktiviert werden kann, werden vom Auftraggeber folgende Mindestbeträge pro Arbeitsstunde an das INPS bezahlt: 9 Euro Mindestnettoentgelt pro Stunde + 33% INPS-Beiträge + 3,5% INAIL-Prämie + 1% Verwaltungsspesen = 12,38 Mindestkosten pro Stunde. Pro Arbeitstag muss das Entgelt mindestens 36 Euro betragen für 4 Stunden.
Die Betriebe und Freiberufler können die Zahlungen mittels Mod. F24 mit dem Kodex “CLOC” vornehmen, ohne eventuelle Steuer- oder Sozialversicherungs-Guthaben zu verrechnen.
Die neuen Lohngutscheine PrestO können im Rahmen folgender Höchstgrenzen genutzt werden:
- Jeder Mitarbeiter darf insgesamt nicht mehr als 5.000 Euro netto im Jahr für alle von ihm erbrachten gelegentlichen Tätigkeiten erhalten;
- Der Auftraggeber darf insgesamt nicht mehr als 5.000 Euro netto im Jahr als Gesamtsumme für alle Leistungen im Rahmen der gelegentlichen Tätigkeit auszahlen;
- Der einzelne Mitarbeiter darf nicht mehr als 2.500 Euro netto im Jahr von einem einzelnen Arbeitgeber erhalten.
Diese Höchstgrenzen werden für Pensionisten, Studenten unter 25 Jahren, Arbeitslosen und Beziehern einer Lohnausgleichskasse oder andere lohnstützenden Maßnahmen im Ausmaß von 75% berechnet werden.
Wird die Höchstgrenze von 2.500 Euro oder das Limit von 280 Stunden im Jahr überschritten, so wird die gelegentliche Mitarbeit in ein unbefristetes Vollzeit-Arbeitsverhältnis umgewandelt.
Eine solche gelegentliche Mitarbeit ist nicht möglich, wenn der Mitarbeiter mit dem Auftragnehmer in einem Angestelltenverhältnis oder in Form einer andauernd und koordinierten Mitarbeit (Cococo) steht oder eine solche Mitarbeit vor weniger als sechs Monate beendet hat.
Falls die Arbeitsleistung nicht erbracht wurde, so kann der Auftraggeber innerhalb von drei Tagen nach geplanten Arbeitsleistung, die übermittelte Meldung widerrufen.
Wird die Meldung nicht widerrufen, dann wird vonseiten des INPS innerhalb 15. des Folgemonats das Entgelt auf das vom Mitarbeiter angeführte Bankkonto überwiesen und die INPS-Beiträge dem Mitarbeiter gutgeschrieben.
Für jede unterlassene oder verspätete telematische Anmeldung kommt ein Strafe in Höhe von 500 bis 2.500 Euro pro Tag zur Anwendung, an dem eine Arbeitsleistung nachgewiesen werden kann.
Die gelegentliche Mitarbeit kann auch für Personen, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, von landwirtschaftlichen Betrieben und von der Öffentlichen Verwaltung in Anspruch genommen werden. Es gelten hier allerdings besondere Bestimmungen.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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