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Neue Online-Meldungen bei freiwilligen Kündigungen und einvernehmlichen Auflösungen

21.02.2016

Ab dem 12/03/2016 ist eine neue telematische Meldung für die freiwillige Kündigung oder die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses vorgesehen, die ausschließlich in telematischer Form durchgeführt werden kann. Es sind dafür zwei Registrierungen im Internet und eine zusätzliche telematische Mitteilung notwendig.

 

Für das neue Verfahren bei Kündigungen, einvernehmlichen Auflösungen und bei einem eventuellen Widerruf von seiten des Arbeitnehmer (der sich dafür nicht an ein Patronat, eine Gewerkschaft, an eine Bilaterale Körperschaften oder eine Zertifizierungkommissionen wendet) ist ein PIN-Kodex des INPS notwendig.

 

Der Mitarbeiter muss dann auf der Internetseite des Arbeitsministeriums www.lavoro.gov.it die entsprechende Online-Meldung ausfüllen und übermitteln. Diese Meldung der Kündigung/einvernehmlichen Auflösung wird dann vom Arbeitsministerium an den Arbeitgeber und an das zuständige Arbeitsamt übermittelt. Auf jeder Mitteilung scheint ein Identifizierungskodex und das Übermittlungsdatum auf.

 

Innerhalb von sieben Tagen nach Übermittlung der Meldung kann der Mitarbeiter die Kündigung/freiwillige Auflösung des Arbeitsverhältnisses in derselben Art und Weise widerrufen.

 

Ab dem 12/03/2016 es nicht mehr möglich, die freiwilligen Kündigungen, die einvernehmlichen Auflösungen und die entsprechenden Widerrufe in einer anderen Art und Weise durchzuführen.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.



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