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MySanitour+ - Gesundheitsfonds für Beschäftigte im Tourismussektor

22.11.2021

Der Gesundheitsfonds mySanitour+ wurde bereits 2019 im Landeszusatzabkommen für den Tourismus vorgesehen. Er gilt für alle Beschäftigten in Beherbergungs- und Nichtbeherbergungsbetrieben mit unbefristetem und befristetem Arbeitsvertrag.

 

Die Beitragszahlung in diesen Gesundheitsfonds erfolgt monatlich über das Modell F24 und beträgt 12 Euro pro Monat für unbefristet Beschäftigte und Lehrlinge und 13 Euro pro Monat für befristet bzw. saisonal Beschäftigte bzw. saisonale Lehrling. So wie die monatlichen Beiträge geht auch die Einschreibegebühr von 15 Euro für Mitarbeiter mit unbefristeten Arbeitsvertrag voll zu Lasten des Arbeitgebers.

 

Ist der Mitarbeiter bereits beim Gesundheitsfond (auch FAST oder EST) eingetragen, dann braucht die Einschreibegebühr nicht nochmals bezahlt werden. Bei einer Beschäftigung des Mitarbeiters nur bis zu 15 Tagen im Monat, sind für diesen Monat keine Beiträge geschuldet.

 

Die Träger des neuen Gesundheitsfonds einigten sich auf eine einmalige Nachzahlung für die Jahre 2019 und 2020 für alle am 01/01/2021 unbefristet Beschäftigten in Höhe von 156 Euro und für die Monate Januar bis September dieses Jahres sowohl für befristet und saisonal Beschäftigte als auch für unbefristet Beschäftigte.

 

Da die Beitragszahlung vom Kollektivvertrag vorgesehen ist, kann eine Reduzierung des IRAP-Satzes kann nur bei einer ordnungsgemäßen Einzahlung in Anspruch genommen werden.

 

In Zusammenarbeit mit Mutual Help wurde ein Leistungspaket erstellt, das Facharztuntersuchungen im öffentlichen und privaten Gesundheitssektor, Diagnostik und Laboruntersuchungen, Zahnheilkunde, Krankentransport, chirurgische Eingriffe, Tagegeld bei onkologischen Behandlungen, Sehhilfen und Prothesen, Analysen, Diagnostik und Untersuchungen in der Schwangerschaft, finanzielle Unterstützung bei Hauskrankenpflege oder im Falle von Erwerbsunfähigkeit bzw. Todesfall beinhaltet. Zudem können spezielle Leistungen des nationalen Fonds FAST in Anspruch genommen werden. Der Leistungsanspruch für die Beschäftigten gilt rückwirkend zum 01/01/2021.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.



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