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Grüner Pass Pflicht für Mitarbeiter ab 15/10/2021

01.10.2021

Um die sichere Ausübung von Tätigkeiten an öffentlichen und privaten Arbeitsplätzen zu gewährleisten, wird vom 15.10.2021 bis zum 31.12.2021 der Grüner Pass vorgeschrieben.

 

Jene Arbeitgeber, die keine Kontrollen durchführen und keine Kontrollsysteme eingerichtet haben, riskieren eine Strafe von 400 bis 1.000 Euro. Bei wiederholten Verstößen wird der Betrag verdoppelt.

 

Betritt ein Arbeitnehmerden Arbeitsplatz und wird er ohne Grünen Pass angetroffen, riskiert er eine Verwaltungsstrafe zwischen 600 und 1 500 Euro und er kann außerdem wegen seines Fehlverhaltens mit einer Disziplinarmaßnahme rechnen.

 

Die Verpflichtung zur Vorlage der Bescheinigung gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Mitarbeiter, Berater, Mitarbeiter mit MwSt.-Nummer und alle Personen, die in irgendeiner Eigenschaft eine Tätigkeit ausüben, einschließlich Haushaltshilfen, ehrenamtliche Betreuer usw., mit Ausnahme der Kunden, für die keine Verpflichtung besteht, es sei denn, sie ist bereits vorgesehen (z. B. für den Zugang zu Innenräumen in Restaurants).

 

Wer keinen Grünen Pass vorweist, kann bis zum 31.12.2021, dem Ende für den erklärten Gesundheitsnotstand, von der Arbeit und der Entlohnung suspendiert werden (allerdings mit dem Recht, seinen Arbeitsplatz zu behalten). Bei Unternehmen mit weniger als 15 Arbeitnehmern kann der Arbeitgeber nach 5 Tagen ohne Vorlage des Grünen Passes den Arbeitnehmer für die Dauer des Arbeitsvertrags suspendieren, der für den Ersatz abgeschlossen wurde. In jedem Fall aber für einen Zeitraum von höchstens 10 Tagen und nicht über die oben genannte Frist des 31.12.2021 hinaus. Der befristete Arbeitsvertrag ist einmal für denselben Zeitraum verlängerbar.

 

In Bezug auf die Kontrollen muss jeder Arbeitgeber die für die Kontrolle verantwortlichen Personen schriftlich namhaft machen, und das App "VerificaC 19" verwenden.

 

Bei Arbeitnehmern, die auf der Grundlage externer Verträge im Betrieb tätig sind, werden die Kontrollen nicht nur von den "Gastunternehmen", sondern auch von ihren Arbeitgebern durchgeführt.

 

Die Mitarbeiter in Telearbeit oder Smart-Working benötigen keinen Grünen Pass.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.



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