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Fünf Monate obligatorische Mutterschaft nach Geburt

31.05.2019

Seit dem 01.01.2019 erhalten die Arbeitnehmerinnen als Alternative zur üblichen Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubs (zwei Monate vor dem errechneten Geburtstermin und drei Monate danach) die Möglichkeit, die obligatorische Mutterschaft für die Dauer von fünf Monaten erst nach der Geburt in Anspruch zu nehmen.

 

Diese Wahl ist nur dann zulässig, wenn eine ärztliche Bestätigung bescheinigt, dass keine Risiken für die Gesundheit der schwangeren Frau und des ungeborenen Kindes bestehen.

 

Der Antrag muss vor normalen Beginn des Mutterschaftsurlaubs (zwei Monate vor dem voraussichtlichen Geburtsdatum) eingereicht werden.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
 



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