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Elternurlaub (ex freiwillige Mutterschaft)

09.09.2022

Ab dem 13.08.2022 hat jeder berufstätige Elternteil für 3 Monate Anrecht auf einen nicht übertragbaren Elternurlaub (ex freiwillige Mutterschaft) in Höhe von 30 % der Entlohnung bis zum 12. Lebensjahres des Kindes. Die Mutter oder der Vater hat alternativ einen weiteren Anspruch auf einen Elternurlaub von insgesamt 3 Monaten, für den sie eine ebenfalls eine Vergütung in Höhe von 30 % der Entlohnung erhalten.

 

Nach den neuen Bestimmungen sind für den Elternurlaub folgende Zeiträume und Vergütungen vorgesehen:

- für die Mutter bis zum 12. Lebensjahr des Kindes oder ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Kindes in die Familie im Falle einer Adoption oder einer Pflegefamilie ein bezahlter Elternurlaub von 3 Monaten, der nicht auf den anderen Elternteil übertragbar ist;

- für den Vater bis zum 12. Lebensjahr des Kindes oder ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Kindes in die Familie im Falle einer Adoption oder einer Pflegefamilie ein bezahlter Elternurlaub von 3 Monaten, der nicht auf den anderen Elternteil übertragbar ist;

- beide Elternteile haben alternativ Anspruch auf einen weiteren bezahlten Elternurlaub von 3 Monaten, so dass der bezahlte Elternurlaub zwischen den Eltern insgesamt höchstens 9 Monate beträgt.

 

Wie beim Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub wird für die Berechnungsgrundlage auch das 13. Monatsgehalt und die weitere Monatsgehälter berücksichtigt.

 

Während des Elternurlaubs reifen neben der Abfertigung auch die Urlaubs- und Freistunden sowie das 13. Monatsgehalt an.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



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