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Betriebliche Maßnahmen zur Eindämmung und Bewältigung des Covid-19-Notfalls
16.03.2020Im Hinblick auf die Eindämmung und Bewältigung des Covid-19-Notfalls wird folgendes empfohlen:
· den Einsatz von Smart Working für Aktivitäten, die zu Hause ausgeführt werden können;
· die Inanspruchnahme von bezahltem Urlaub und bezahlten Freistunden für die Beschäftigten sowie andere vom Kollektivvertrag vorgesehenen Maßnahmen - die Zustimmung des Arbeitnehmers ist nicht erforderlich;
· die Unterbrechung der Arbeitstätigkeiten in Abteilungen, die für die Produktion nicht notwendig sind;
· die Anwendung von Sicherheitsprotokollen und, wenn es nicht möglich ist, den Abstand von einem Meter einzuhalten (Haupteindämmungsmaßnahme), die Annahme von persönlicher Schutzausrüstung (Masken usw.);
· die Förderung von Desinfektionsmaßnahmen am Arbeitsplatz.
Für die produktive Tätigkeiten wird weiters die größtmögliche Einschränkung der Bewegungen innerhalb der Betriebsstandorte und die Beschränkung der Zugänge zu den Gemeinschaftsräumen empfohlen.
Der Abstand von einem Meter zwischen den einzelnen Personen ist rechtlich vorgeschrieben. Jede größere Entfernung zwischen den Mitarbeitern wird empfohlen.
Die Einführung von speziellen sozialen Stoßdämpfern zur Unterstützung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wurde angekündigt.
Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.
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