Unternehmensberatung
Buchhaltung
Arbeitsrecht
Lohnbuchhaltung
Benzingutscheine bis 200 Euro
20.07.2022Die Agentur für Einnahmen hat eine Erklärung zu den Benzingutscheinen veröffentlicht, die von den Arbeitgebern auf freiwilliger Basis und bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro an die Arbeitnehmer ausgegeben werden können.
Die Auswahl der Arbeitnehmer, die die Benzingutscheine erhalten sollen, kann auch ad personam (also nicht nur für die Gesamtheit der Arbeitnehmer oder homogene Gruppen) und ohne eine vertragliche Vereinbarung erfolgen.
Es wird bestätigt, dass die Obergrenze von 200 Euro zusätzlich zu der Obergrenze von 258 Euro gilt und dass die Überschreitung des Freibetrags ebenso wie die Obergrenze von 258 Euro die Besteuerung des gesamten Wertes des Benzingutscheins und nicht nur des überschreitenden Betrags zur Folge hat.
Tankgutscheine können sowohl in Papier- als auch in elektronischer Form ausgestellt werden und müssen mit ihrem Nennwert versehen sein. Eine Zahlung in Form eines Betrages auf dem Lohnstreifen oder in bar ist nicht vorgesehen.
Die Auszahlung von Gutscheinen für das Aufladen von Elektrofahrzeugen fällt in den Anwendungsbereich des Benzingutscheines.
Beispiel: Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer für das Jahr 2022 200 EUR in Form von Tankgutscheinen und 250 EUR in Form von Einkaufsgutscheinen (einschließlich eventueller weiterer Tankgutscheine) steuer- und beitragsfrei auszahlen.
Die Benzingutscheine müssen wie auch die Einkaufsgutscheine auf dem Lohnstreifen vermerkt werden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
zurück