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Beitragsbefreiung für die Anstellungen vom 15/08/2020 bis 31/12/2020
28.11.2020Das Inps hat Informationen über die Inanspruchnahme der vollständigen Befreiung von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers bei Neueinstellungen vorgelegt.
Die Beitragsbefreiung betrifft alle neuen unbefristeten Arbeitsverhältnisse und die Umwandlung von bestehenden befristeten in unbefristete Arbeitsverhältnisse, die zwischen dem 15.08.2020 und dem 31.12.2020 begonnen haben oder umgewandelt wurden, mit Ausnahme von Lehrverträgen und Anstellungen im Haushalt.
Die Beitragsbefreiung steht auch bei Teilzeitarbeitsverhältnissen im Verhältnis zur Dauer der Arbeitsstunden zu.
Es handelt sich um die Befreiung der Sozialversicherungsbeiträge zu Lasten des Arbeitgebers, mit Ausnahme der dem Inail geschuldeten Prämien, bis zu einem Höchstbetrag von Euro 8.060,00 im Jahr, die monatlich für maximal sechs Monate ab dem Datum der Einstellung/Umwandlung auf unbestimmte Zeit berechnet wird.
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen/Saisonarbeitsverträgen im Tourismussektor kann die Beitragsbefreiung für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bis zu einer Dauer von maximal drei Monaten beantragt werden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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