Wirtschafts-, Steuer- &
Unternehmensberatung
Buchhaltung
Arbeitsrecht
Lohnbuchhaltung

Beiträge für die Einstellung von jungen Hochschulabsolventen in der Provinz Bozen

31.10.2018

Zielgruppe dieser Förderung sind junge Menschen zwischen 20 und34 Jahren mit einem in- oder ausländischen Universitätsabschluss (Laureat oder Fachlaureat nach neuer Studienordnung, Laureat nach alter Studienordnung, höhere Ausbildung an Kunst- und Musikhochschulen und der 2. Ebene gleichgestellt) oder eine postuniversitäre Ausbildung (Universitätsmaster der 1. und 2. Ebene, Post-Laureat Spezialisierungsdiplom, Doktorat), die sich gemäß geltender Gesetzgebung regulär auf dem Staatsgebiet aufhalten und nicht beschäftigt sind.

Die Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Einstellung gegeben sein.

Die Beiträge können von allen Unternehmen beantragt werden, welche einen operativen Sitz in der Autonomen Provinz Bozen haben und in diesem besagten Sitz Personen einstellen, welche die den Voraussetzungen entsprechen.

Die antragstellenden Unternehmen müssen die Regeln für staatliche Beihilfen im Rahmen der De-minimis-Regelung einhalten.

Die Genehmigung des Beitrages steht jenen Unternehmen zu, welche junge Hochschulabsolventen mit einem befristeten Arbeitsvertrag von mindestens 12 Monaten oder mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag einstellen. Ausgenommen sind Verträge zur Arbeitskräfteüberlassung sowie Lehrstellen.

Der Arbeitnehmer muss an dem Tag, der der Einreichung des Förderantrags vorausgeht, im Unternehmen beschäftigt sein. Bei unbefristeten Einstellungen ist das Unternehmen verpflichtet, das hergestellte Arbeitsverhältnis für mindestens 24 Monate, ab dem Zeitpunkt der Einstellung, nicht zu unterbrechen.

Der auf die Personalkosten angewendete Finanzierungskoeffizient, variiert je nach Art des Beschäftigungsvertrags. Im Einzelnen:

- Im Falle der Einstellung eines Empfängers mit einem befristeten Arbeitsvertrag von mindestens 12 Monaten, beträgt der Koeffizient 30% der Personalkosten;

- Im Falle der Einstellung eines Empfängers mit unbefristetem Arbeitsvertrag hingegen beträgt der Finanzierungskoeffizient 60% der Personalkosten.

Die Personalkosten werden errechnet, indem die jährliche Bruttogehaltszahlung laut Vorsorgebemessungsgrundlage des Empfängers mit dem Faktor 1,38 multipliziert wird.

Die Beiträge werden für die erfolgten Einstellungen ab 31/07/2048 bis zum 28/02/2019 und in jedem Fall bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel gewährt.

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.



zurück