Unternehmensberatung
Buchhaltung
Arbeitsrecht
Lohnbuchhaltung
Begünstigungen für die Anstellung von jungen Mitarbeitern ab dem 01/01/2018
12.01.2018Ab dem 01/01/2018 steht den Arbeitgebern eine Begünstigung zu, wenn sie Arbeitnehmer anstellen, die jünger als 35 Jahr alt sind und mit unbefristetem Arbeitsvertrag angestellt werden. Die Arbeitnehmer dürfen allerdings in der Vergangenheit nicht mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag angestellt gewesen sein, mit Ausnahme der Anstellung mit Lehrvertrag.
Dem Arbeitgeber steht eine Reduzierung der Sozialbeiträge zu seinen Lasten im Ausmaß von 50% für die Dauer von 36 Monaten und im Rahmen von jährlich 3.000 Euro zu.
Die Reduzierung der Sozialbeiträge wird auch jenen Arbeitgebern gewährt, die befristete in unbefristete Arbeitsverhältnisse umwandeln, wenn die Altersgrenze des Mitarbeiters zum Zeitpunkt der Umwandlung nicht überschritten wird.
War der Mitarbeiter bereits angestellt und es wurde eine solche Begünstigung bereits in Anspruch genommen, dann steht dem neuen Arbeitgeber die noch nicht beanspruchte Begünstigung zu. In diesem Fall braucht das Alter des Angestellten zum Zeitpunkt der Anstellung nicht berücksichtigt werden.
Ist es in der Betriebseinheit in den 6 Monaten vor Anstellung des neuen Mitarbeiters zu einer Entlassung aus objektiven Grund gekommen, dann kann die Begünstigung nicht in Anspruch genommen werden und die bereits in Anspruch genommene Begünstigung muss rückerstattet werden.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
zurück