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Arbeitserlaubnis für Asylbewerber
09.11.2016Asylbewerber (Antragsteller auf internationalen Schutz) dürfen in Italien 60 Tage ab Antrag auf internationalen Schutz arbeiten.
Auch wenn das entsprechende Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann ein Asylbewerber nach Ablauf von zwei Monaten ein Arbeitsverhältnis eingehen. Es besteht für diese Personen somit die Möglichkeit, sowohl von privaten als auch öffentlichen Arbeitgebern gemäß allgemein geltender Normen beschäftigt zu werden.
Das bedeutet, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Einheitsmeldung des Arbeitsverhältnisses an das Amt für Arbeitsmarktbeobachtung tätigen muss, womit die Meldepflicht sowohl gegenüber der Landesverwaltung (Abteilung Arbeit) als auch gegenüber den Versicherungsinstituten wie NISF/INPS oder INAIL erfüllt ist. Es ist auch möglich, Asylbewerber mittels atypischer Arbeitsverträge wie z. B. Wertgutscheinen (sog. „Voucher“) zu beschäftigen.
Asylbewerber: Ein Asylbewerber ist eine Person, die in einem fremden Land internationalen Schutz vor Verfolgung sucht. Sie hat einen Antrag auf Anerkennung des Schutzstatus gestellt. Die Person gilt so lange als Asylbewerber wie sie auf eine Entscheidung der zuständigen territorialen Kommission wartet. Auch eine Person, die einen Rekurs gegen eine erste Entscheidung eingereicht hat, gilt bis zur neuerlichen Entscheidung der Kommission als Asylbewerber. Bei definitiver Ablehnung des Asylantrages werden die Personen aufgefordert, das Staatsgebiet zu verlassen.
Die Antragsbestätigung auf Anerkennung des Schutzstatus gilt als provisorische Aufenthaltsgenehmigung und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Diese Aufenthaltsgenehmigung kann allerdings nicht in eine Aufenthaltsgenehmigung für Arbeitszwecke umgewandelt werden.
Flüchtling: Ein Flüchtling ist eine Person, die aus der begründeten Furcht vor drohender Verfolgung aus einem Staat geflohen ist, in einem anderen Staat Schutz gesucht hat und dort von den Behörden den Status des Flüchtlings bzw. den Status des subsidiären Schutzes anerkannt bekommen hat. Ein Flüchtling ist grundsätzlich italienischen Staatsangehörigen gleichgestellt.
Humanitärer Schutz: Personen, denen dieser Status gewährt wird, sind berechtigt sich für eine begrenzte Zeit auf dem Staatsgebiet aufzuhalten. Der Aufenthalt ist auf Antrag verlängerbar.
Migrant: Migranten verlassen ihre Heimat üblicherweise um ihre Lebensbedingungen zu verbessern.
Außerdem besteht die Möglichkeit sowohl Ausbildungs- und Orientierungspraktika, welche die personen- und berufsspezifischen Kompetenzen am Arbeitsplatz fördern, als auch Praktika zum Einstieg oder Wiedereinstieg in die Arbeitswelt für am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen zu absolvieren.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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