Wirtschafts-, Steuer- &
Unternehmensberatung
Buchhaltung
Arbeitsrecht
Lohnbuchhaltung

Anträge und Genehmigungen für Familienzulagen (ANF) online

17.05.2019

Der Arbeitnehmer, der den Antrag um Familienzulagen telematisch an das INPS übermittelt hat, teilt dem Arbeitgeber das positive Ergebnis des Antrags mit. Der Arbeitgeber muss daraufhin auf der vom INPS zur Verfügung gestellten Plattform Einsicht nehmen und den Betrag dann auf dem Lohnstreifen auszahlen.

 

Bis zum 31/03/2019 gaben die Mitarbeiter die Vordrucke ANF/Dip direkt beim Arbeitgeber ab, der aufgrund der Einkommenstabellen die Höhe der Familienzulagen ermittelte.

 

Seit dem 01/04/2019 April müssen die Arbeitnehmer die Anträge ausschließlich telematisch direkt oder mittels Patronate beim INPS einreichen und auch prüfen, ob der Antrag angenommen wurde (sie erhalten eine Mitteilung nur im Falle der Ablehnung des Antrags) und dies dann dem Unternehmen mitteilen. Ab diesem Zeitpunkt kann der Arbeitgeber auf der INPS-Website den Betrag abrufen und auf dem Lohnstreifen auszahlen.

 

Hinsichtlich der Genehmigungen für die Auszahlung der Familienzulagen wurde festgelegt, dass auch die bis zum 31/03/2019 eingereichten Anträgen für die Genehmigungen ANF 43 dem Antragsteller nicht mehr zugestellt werden, sondern das Ergebnis vom Interessenten online eingesehen werden muss.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



zurück