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Anträge um ärztliche Kontrollvisite
04.12.2017Der Arbeitgeber kann beim INPS beantragen, dass der Gesundheitszustand des erkrankten Mitarbeiters von einem Arzt überprüft wird.
Der Antrag des Arbeitgebers um eine Kontrollvisite kann jederzeit über das Internetportal des INPS eingereicht werden. Diese Anfragen werden dann vom INPS zwischen Montag und Freitag überprüft und die Kontrolle wird je nach Zeitpunkt der Übermittlung durchgeführt.
Für eine Kontrollvisite, die im Zeitraum zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr vorgenommen werden soll, muss der Antrag innerhalb 8.25 Uhr desselben Tages eingereicht werden.
Soll die Kontrollvisite am Nachmittag zwischen 17.00 Uhr und 19.00 Uhr erfolgen, dann braucht es eine Anfrage innerhalb 11.59 Uhr.
Der Mitarbeiter muss die Richtigkeit der auf der Krankenbescheinigung angeführten Adresse überprüfen, an der er für eine Kontrollvisite erreichbar ist. Die Angabe dieser Adresse stellt einen wesentlichen Bestandteil der Krankenbescheinigung dar. Dabei kann es sich um die normale Wohnadresse oder um einen anderen Ort handeln, der ausdrücklich auf dem Krankenschein vermerkt werden muss.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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