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Ab 12/10/2017 neue INAIL-Meldung auch von Arbeitsunfällen mit Heilungsdauer von 1 bis 3 Tagen

02.10.2017

Ab dem 12/10/2017 müssen dem INAIL auch die Arbeitsunfälle mit einer voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit auch nur von einem Tag zusätzlich zum Unfalltag mitgeteilt werden.

 

Es tritt die Pflicht in Kraft, für statistische Zwecke dem INAIL auch jene Arbeitsunfälle zu melden, die eine voraussichtliche Abwesenheit des Arbeitnehmers von mehr als einem Tag zusätzlich zum Unfalltag als Folge haben. Bisher war die Meldung nur für Arbeitsunfälle mit einer voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen notwendig. In diesen Fällen bezahlt das INAIL einen Teil der Entlohnung.

 

Die Mitteilung muss innerhalb 48 Stunden nach Erhalt des ärztlichen Zeugnisses erfolgen und kann nur telematisch vorgenommen werden.

 

Falls die Meldung für die Abwesenheit von mehr als einem Tag (für statistische Zwecke) nicht oder verspätet vorgenommen wird, dann ist eine Verwaltungsstrafe in Höhe von Euro 500 bis Euro 1.800 fällig. Die Verwaltungsstrafe für fehlende oder verspätete Arbeitsunfallmeldungen bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen beläuft sich auf Euro 1.000 bis Euro 4.500.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.

 



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