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Ab 01/07/2020 neuer Zusätzlicher Steuerbonus und Zusätzlicher Steuerfreibetrag

24.07.2020

Ab dem 01.07.2020 wurde die Regelung für den 80-Euro-Bonus (Renzi-Bonus) abgeschafft. Für die Arbeitsleistungen, die bis zum 30.06.2020 erbracht wurden, wird der 80-Euro-Bonus noch auf dem Lohnstreifen für alle anspruchsberechtigten Arbeitnehmer ausgezahlt (der volle Betrag bei einem Gesamteinkommen von bis zu 24.600 Euro, in reduzierter Höhe für Einkommensinhaber von über 24.600 Euro und bis zu 26.600 Euro).

 

Die zwei neuen Maßnahmen zur Unterstützung des Einkommens sind ab dem 01.07.2020 für Arbeitnehmer vorgesehen und kommen alternativ zur Anwendung: ein Zusätzlicher Steuerbonus und ein Zusätzlicher Steuerfreibetrag:

 

Zusätzlicher Steuerbonus (Trattamento integrativo):

 

Der Zusätzlicher Steuerbonus wird unter der Bedingung ausbezahlt, dass

 

- die geschuldete Bruttosteuer höher ist als der Steuerfreibetrag für Einkommen aus unselbständiger Arbeit und ähnlichen Tätigkeiten;

- das Gesamteinkommen 28.000 Euro nicht übersteigt.

 

Der Zusätzlicher Steuerbonus beträgt 100 Euro im Monat (1.200 Euro pro Jahr ab 2021, während er für das Jahr 2020 600 Euro beträgt).

 

Zusätzlicher Steuerfreibetrag (Ulteriore detrazione fiscale):

 

Es gibt auch einen Abzug von der Bruttolohnsteuer zusätzlich zu den vom TUIR vorgesehenen Steuern, der auf der Grundlage von zwei verschiedenen Gleichungen bestimmt werden:

 

- wenn das Gesamteinkommen höher ist als 28.000 Euro und bis zu 35.000 Euro beträgt der Betrag Euro 480 + 120 * ((35.000-R) / 7.000) wobei "R" = Gesamteinkommen;

- wenn das Gesamteinkommen mehr als 35.000 Euro und bis zu 40.000 Euro beträgt der Betrag Euro 480* ((40.000-R) / 5.000) wobei "R" = Gesamteinkommen.

 

Der Abzug für ein Gesamteinkommen über 28.000 Euro sinkt linear auf Null, wenn der Einkommenshöchstbetrag 40.000 Euro erreicht wird.

 

Dieser Steuerfreibetrag ist nur vorübergehend, da er nur die zwischen dem 01/07/2020 und dem 31/12/2020 erbracht Leistungen zusteht.

 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, beim Steuerausgleich den geschuldeten Betrag zu überprüfen und den entsprechenden Betrags zurückzuzahlen, wenn der Steuerfreibetrag zur Gänze oder nur zum Teil zusteht.

 

Falls der zurückzuzahlende Betrag mehr als 60 Euro ausmacht, dann erfolgt die Rückzahlung in acht gleichen Raten.

 

Die Mitarbeiter können dem Arbeitgeber den Verzicht auf die monatliche Auszahlung des Zusätzlichen Steuerbonus und des Zusätzlichen Steuerfreibetrags auf dem Lohnstreifen mitteilen, damit der Betrag nicht im Rahmen des Steuerausgleich zu Jahresende oder der Steuererklärung Mod. 730 vollständig oder teilweise zurückgezahlt werden muss.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.



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