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Vorhergehende Mitteilung der Entsendung von Mitarbeitern nach Italien
19.04.2017Ausländische Betriebe, welche Mitarbeiter nach Italien entsenden, müssen dem Arbeitsministerium die Entsendung der Mitarbeiter innerhalb 24.00 Uhr des Vortages mitteilen.
Falls die telematische Mitteilung mittels Mod. UNI_DISTACCO_UE
- der Entsendung nicht innerhalb von 24.00 Uhr des Vortages,
- die Annullierung/neue Mitteilung der wesentlichen Informationen nicht innerhalb von 24.00 Uhr des Vortages der Entsendung des Mitarbeiters oder
- der Änderung von nicht wesentlichen Informationen nicht innerhalb von fünf Tagen
erfolgt, dann kommt eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 150 bis 500 Euro für jede Verletzung der Bestimmung und für jeden betroffenen Mitarbeiter zur Anwendung.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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