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Vollmacht digitale Identität INPS
09.09.2021Ab dem 01.10.2021 wird das INPS den Zugang zu seinen digitalen Diensten über SPID, CIE (Carta Elettronica Digitale) und CNS (Carta Nazionale dei Servizi) sowie über die Vollmacht der digitalen Identität ermöglichen.
Um Bürgern, die nicht in der Lage sind, Online-Dienste eigenständig zu nutzen, den Zugang zu ihren digitalen Diensten zu erleichtern, wird das INPS den Zugang auch durch die Übertragung einer digitalen Identität ermöglichen.
Auf diese Weise können auch Bürgerinnen und Bürger, denen es schwer fällt, selbstständig zu handeln, andere Personen ihres Vertrauens beauftragen, in ihrem Namen zu handeln und alle Beziehungen zum Institut zu verwalten.
Das INPS weist darauf hin, dass die Vollmacht dazu führt, dass der Bevollmächtigte alle seine Befugnisse gegenüber dem Institut erhält: Es handelt sich also um eine heikle Angelegenheit, die entsprechend verwaltet werden muss.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
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