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Verrechnung von Guthaben auf dem Mod. F24 nur mittels Entratel und Fisconline
09.05.2017Ab dem 01/06/2017 können Guthaben auf dem Mod. F24 nur mehr verrechnet werden, wenn das Einzahlungsmodell über das Internetportal Entratel oder Fisonline eingereicht wird. In diesen Fällen ist die Zahlung des Mod. F24 mittels Homebanking nicht mehr möglich.
Die neue Pflicht zur Zahlung der Mod. F24 mittels dem Internetportal der Agentur für Einnahmen betrifft alle Verrechnungen (Mehrwertsteuer, Einkommensteuer, inklusive Lohnsteuern, Irap, Steuereinbehalte, Zusatzsteuern, Ersatzsteuern und Steuerguthaben).
Im Lohnbereich haben wir kaum ein Mod. F24, auf dem keine Verrechnung von Guthaben (z. B. Bonus Renzi, Guthaben Mod. 730) vorgenommen wird.
Für Zahlung dieser Mod. F24 muss sich der Inhaber einer MwSt-Position einen Zugang zu Entratel oder Fisconline schaffen oder sich an einen berechtigten Übermittler wenden.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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