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Verlängerung von befristeten Verträgen ohne Begründung innerhalb 31.12.2021
29.04.2021Aufgrund des durch COVID-19-Notstands ist es bis zum 31. Dezember 2021 möglich, befristete Arbeitsverträge einmal bis zur maximalen Gesamtdauer von 24 Monaten auch ohne rechtfertigende Gründe für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten zu verlängern.
Im Gegensatz zu früheren Verlängerungen berücksichtigt der Gesetzgeber keine bereits erfolgten Verlängerungen. Deshalb wird den Arbeitgebern, die bereits von einer einmaligen Verlängerung profitiert haben, erneut die Möglichkeit eingeräumt, befristete Verträge ohne Angabe von Gründen zu verlängern (nur einmal und für maximal 12 Monate, unter Einhaltung der Gesamtdauer von 24 Monaten).
Diese Bestimmungen sind ab dem 23. März 2021 wirksam.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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