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Verdoppelung des Höchstbetrages für das Fringe Benefit im Jahr 2020
01.09.2020Begrenzt auf das Steuerjahr 2020 sieht das Dekret August die Erhöhung des Wertes der an die Arbeitnehmer steuerfrei überlassenen Waren und Dienstleistungen von Euro 258,23 auf Euro 516,46 vor. Damit soll das Ziel verfolgt werden, für die Arbeitnehmer zusätzliche Anreize zu schaffen und die Loyalität für Arbeitnehmer zu stärken, die nicht zur Bildung von steuerpflichtigem Einkommen beitragen.
Übersteigt der Wert des Fringe Benefits die Höchstgrenze, trägt der Wert in vollem Umfang zur Bildung von steuerpflichtigem Einkommen bei.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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