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Verdoppelung des Höchstbetrages für das Fringe Benefit auch im Jahr 2021

26.05.2021

Auch für das Steuerjahr 2021 ist die Erhöhung des Wertes der an die Arbeitnehmer steuerfrei überlassenen Waren und Dienstleistungen auch in Form eines Gutscheines von 258,23 Euro auf 516,46 Euro vorgesehen.

 

Damit soll das Ziel verfolgt werden, für die Arbeitnehmer zusätzliche Anreize zu schaffen und die Loyalität für Arbeitnehmer zu stärken, die nicht zur Bildung von steuerpflichtigem Einkommen beitragen.

 

Übersteigt der Wert des Fringe Benefits die Freigrenze, trägt der Wert in vollem Umfang zur Bildung von steuerpflichtigem Einkommen bei.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



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