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Vaterschaftsfreistellung für das Jahr 2018

19.01.2018

Für das Jahr 2018 haben die angestellten Väter Anrecht auf folgende Freistellungen:

 

- vier Pflichtvaterschaftstage, die auch an nicht zusammenhängenden Tagen innerhalb fünf Monaten nach der Geburt des Kindes genossen werden können;

 

- einen Tag freiwilliger Freistellung, wenn die Mutter auf einen Tag obligatorischer Mutterschaft verzichtet.

 

Die Freistellungen gelten für die Kinder, die nach dem 01/01/2018 geboren bzw. adoptiert werden.

 

Während der Freistellung wird dem Mitarbeiter eine Entschädigung zu Lasten des INPS in Höhe von 100% der Entlohnung ausbezahlt.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.



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