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Unterlagen für Steuerabsetzbeträge in der Einkommenserklärung

01.02.2020

Ab dem 01/01/2020 müssen Steuerzahler, die bestimmte Ausgaben in ihrer Steuererklärung 2021 abziehen möchten, mit einer rückverfolgbaren Zahlung vornehmen.

 

Diese Bestimmung betrifft alle in Artikel 15 des TUIR mit 19% absetzfähigen Ausgaben. Zum Beispiel: Ausgaben für Zahnmedizin, Facharztuntersuchungen, Kosten für den Besuch des Kindergartens, Ausbildung, Beerdigungskosten und viele andere.

 

Es gibt eine Ausnahme: Ausgaben für Medikamente, medizinische Geräte und Gesundheitsleistungen, die in Einrichtungen des nationalen Gesundheitssystems (öffentlich oder konvenzioniet) erbracht werden, können auch in bar bezahlt werden.

 

Neben der Quittung bzw. Rechnung für die angefallenen Kosten muss auch der Belegt der elektronisch erfolgten Zahlung aufbewahrt werden.

 

Das Konto oder die Karte, von dem/der die Zahlung erfolgt, muss auf den Namen der Person lauten, die die Kosten abziehen wird.

 

Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.



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