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Unfallregister

19.01.2016

Seit dem 23. Dezember 2015 ist es nicht mehr notwendig, das Unfallregister zu führen.


Das INAIL hat als Alternative zum Unfallregister ein Online-Archiv geschaffen, in dem alle seit dem 23/12/2015 gemeldeten Arbeitsunfälle aufscheinen und diese so den Kontrollorganen zur Verfügung stehen.


Die Abschaffung betrifft allerdings nur die Eintragung der Arbeitsfälle in das Register, die sich ab dem 23/12/2015 ereignen. Das Unfallregister muss allerdings noch fünf Jahre lang für die Kontrolle der Arbeitsunfälle bereit liegen, die sich vor diesem Datum ereignet haben.


Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
 



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