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Treibstoffgutscheine Euro 200 für das Jahr 2023

13.01.2023

Der Ministerrat hat eine Gesetzesverordnung zur Einführung dringender Bestimmungen zur Transparenz der Kraftstoffpreise und zur Stärkung der Kontroll- und Strafmaßnahmen des Preisüberwachungsdienstes erlassen, die unter anderem für das Jahr 2023 einen Treibstoffgutschein vorsieht, der von privaten Arbeitgebern an Arbeitnehmer bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro pro Arbeitnehmer ausgehändigt werden kann und nicht als Arbeitnehmereinkommen berechnet wird.

 

Dieser Betrag wird nicht für das Fringe benefit berechnet, dessen Höchstbetrag derzeit bei 258,23 Euro für das laufende Jahr liegt.

 

Alle Einkaufsgutscheine und Rückerstattungen müssen auf dem Lohnstreifen vermerkt werden.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



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