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Südtiroler Solidaritätsfonds - Eintragung innerhalb 08/09/2017

02.09.2017

Das INPS hat die operative Anleitungen zum Südtiroler Solidaritätsfonds (FIS BZ) veröffentlicht. Die Beitrittsanträge müssen innerhalb 08/09/2017 dem INPS übermittelt werden.

 

Der Südtiroler Solidaritätsfonds garantiert den Angestellten von Betrieben mit mehr als 5 Arbeitnehmern, für die nicht eine Lohnausgleichskasse vorgesehen ist und die mindestens 75 % der Mitarbeiter in Südtirol beschäftigen, Maßnahmen zur Stützung des Einkommens bei Aussetzung der Arbeit (Lohnausgleichskasse).

 

Die ordentlichen Leistungen des Fonds werden mit einem Beitrag in Höhe von 0,45% berechnet auf die Sozialversicherungsgrundlage finanziert. Davon sind 0,30% zu Lasten des Arbeitgebers und 0,15% zu Lasten der Arbeitnehmer.

 

Für Betriebe mit 1 bis 5 Mitarbeitern besteht die Möglichkeit, freiwillig dem Fonds beizutreten.

Die Arbeitgeber müssen innerhalb 08/09/2017 beim INPS mittels Formblatt SC92 den Autorisierungskodex 6P beantragen.

 

Ab dem Monat 09/2017 werden die ordentlichen Beiträge mittels UNIEMENS überwiesen. Die Nachzahlung der Beiträge für den Zeitraum 03/2017 bis 08/2017 muss dann innerhalb 16/11/2017 erfolgen.

 

Die Arbeitgeber, welche bereits ab 03/2017 die Beiträge an den nationalen Solidaritätsfond (FIS) bezahlt haben, können nach Ausstellung des Autorisierungskodex die bereits bezahlten Beiträge verrechnen.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.



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