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Südtiroler Bilateraler Solidaritätsfonds
10.03.2021Am 28/01/2021 haben die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften das Landesabkommen über die Ausdehnung des bilateralen Solidaritätsfonds der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol für Arbeitgeber mit bis zu fünf Arbeitnehmern unterzeichnet.
Der Beitritt ist nur für jene Arbeitgeber möglich, welche zumindest 75 Prozent der beschäftigten Arbeitnehmer in Produktionsstätten auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol haben.
Die Leistungen des Fonds (unter anderem die ordentliche Lohnausgleichskasse) werden mit einem Beitrag in Höhe von 0,45% berechnet auf die Sozialversicherungsgrundlage finanziert. Davon sind 0,30% zu Lasten des Arbeitgebers und 0,15% zu Lasten der Arbeitnehmer.
Die Arbeitgeber müssen innerhalb 31/03/2021 beim INPS mittels Formblatt SC92 den Autorisierungskodex 2C beantragen.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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