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Steuernummer des nicht zu Lasten lebenden Ehepartners

24.01.2016

Das Mod. CU 2016, welches vom Arbeitgeber bis spätestens 07/03/2016 an die Agentur der Einnahmen übermittelt werden muss, ermöglicht die Ausarbeitung der Einkommenserklärung “Mod. 730/2016 Precompilato“.


Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass die Steuernummer des Ehepartners angegeben werden muss, auch wenn dieser steuerrechtlich nicht zu Lasten lebt.


Falls der Mitarbeiter verheiratet ist und der Ehepartner steuerrechtlich auch nicht zu Lasten lebt, dann müssen er die Steuernummer in dem am Ende der Seite vorgesehen Feld anführen und uns spätestens bis zum 19/02/2016 zukommen lassen.


Wir weisen darauf hin, dass bei einer fehlenden Antwort, das Mod. CU 2016 mit der Annahme ausgearbeitet und der Agentur für Einnahmen übermittelt wird, dass kein Ehepartner vorhanden ist.

 

Arbeitgeber                                               ____________________________

Arbeitnehmer Familienname und Name   ____________________________

Ehepartner Familienname und Name       ____________________________
 
Ehepartner Steuernummer                        ____________________________



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