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Sonderlohnausgleichskasse und Steuererklärung für das Einkommen 2020
22.03.2021Die Mitarbeiter, die im Laufe des Jahres 2020 in Sonderlohnausgleichskasse (CIG in deroga) gestellt wurden, erhalten den Lohnausgleich direkt vom INPS ausbezahlt.
Diese Zahlung des INPS stellt für den Mitarbeiter ein Einkommen dar, weshalb der Mitarbeiter auf dem INPS-Portal das Mod. CU 2021 entweder selbst mit seinem SPID oder mittels ein Patronat/eine Gewerkschaft herunterladen muss.
Der Mitarbeiter muss das vom Arbeitgeber ausbezahlte Einkommen und die vom INPS ausbezahlte Lohnausgleichskasse in der Steuererklärung Mod. 730 oder Mod. UNICO zusammenführen und die noch zu zahlende Lohnsteuer und die eventuelle Lohnsteuervorauszahlung für das laufende Jahr berechnen.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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