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Sicherheit am Arbeitsplatz - Strafen wegen fehlender Gesundheitskontrollen
29.03.2016Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer innerhalb der vom Gesundheitsschutz vorgesehenen Fristen untersuchen lassen und beim Arbeitsmediziner die von ihm vorgesehenen Leistungen einfordern.
Falls der Arbeitgeber die Mitarbeiter nicht innerhalb der vorgesehenen Termine zu den ärztlichen Kontrollen schickt, dann droht ihm eine Verwaltungsstrafen in Höhe von Euro 2.192 bis 4.384.
Falls das Vergehen sich auf mehr als für Mitarbeiter bezieht, so werden die Verwaltungsstrafen verdoppelt, bei mehr als 10 Mitarbeitern werden die Strafen verdreifacht.
Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit dem Experten für Sicherheit am Arbeitsplatz in Verbindung.
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