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Schrittweise Reduzierung der GreenPass-Pflicht

24.03.2022

Am 31.03.2022 endet der Ausnahmezustand von Covid-19.

 

Ab dem 01.04.2022 ist es für alle - auch für die über 50-Jährigen - möglich, mit dem einfachen GreenPass (3G Bescheinigung) zu den Arbeitsplätzen zu kommen, und ab dem 01.05.2022 wird die Pflicht aufgehoben.

 

Bis zum 31.12.2022 gilt die Impfpflicht für Mitarbeiter im Gesundheitsbereich und Arbeitnehmer in Krankenhäusern und RSA.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



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