Wirtschafts-, Steuer- &
Unternehmensberatung
Buchhaltung
Arbeitsrecht
Lohnbuchhaltung
Unternehmensberatung
Buchhaltung
Arbeitsrecht
Lohnbuchhaltung
Rückerstattung von nicht genutzten Lohngutscheinen (Voucher) bis 30/06/2018
16.05.2018Das INPS hat mitgeteilt, dass der Termin für die Anträge um Rückerstattung nicht genutzter Lohngutscheinen auf den 30/06/2018 verschoben wurde.
Die Rückerstattung von Lohngutscheinen, welche bis zum 17/03/2018 erworben wurden und vom Auftraggeber nicht innerhalb 31/12/2017 für eine Gelegentliche Zusatzarbeit genutzt wurden, kann noch bis zum 30/06/2018 beantragt werden. Ursprünglich war die Fälligkeit zum 31/03/2018 vorgesehen.
Für den Antrag muss der Vordruck SC52 verwendet werden.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
zurück