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Reduzierung der Steuervorauszahlungen Mod. 730/4

27.09.2017

Die Mitarbeiter, die eine Steuererklärung mittels Mod. 730 abgefasst haben, können innerhalb des laufenden Monats September dem Arbeitgeber erklären, dass sie die zweite oder einzige Steuervorauszahlung bzw. die Ersatzsteuer auf Mieteinkünfte von Wohnimmobilien (cedolare secca) nicht oder nur im reduzierten Ausmaß vornehmen möchten.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.



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