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Prämie für die Anstellung von jungen Eltern

22.01.2016

Die Eintragung in die Datenbank für die Anstellung von jungen Eltern beim INPS ist erneut möglich. Den Betrieben, die junge Eltern mit unbefristetem Arbeitsvertrag anstellen, steht eine Prämie in Höhe von Euro 5.000 zu.


Mit der erneuten Möglichkeit, sich in die Datenbank für die Anstellung von jungen Eltern einzutragen, gewährt das INPS wieder die Prämie von Euro 5.000 an die Betriebe, die Arbeitnehmer mit unbefristetem Arbeitsvertrag, auch Part time, anstellen bzw. umwandeln und die gleichzeitig folgende Voraussetzungen erfüllen:
- der Arbeitnehmer darf nicht über 35 Jahr als sein,
- er muss Elternteil von einem minderjährigen Kind sein,
- er muss in einem befristeten Arbeitsverhältnis, Leiharbeit, Vertrag auf Abruf, geringfügiger Gelegenheitsarbeit (Voucher) oder andauernd und koordiniert (Cococo-Projektarbeit) beschäftigt oder arbeitslos sein.


Die Begünstigung steht den privaten Arbeitgebern und Genossenschaften zu. Die Arbeitgeber, die nicht als Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten, sind von der Begünstigung ausgeschlossen.


Damit die Begünstigung in Anspruch genommen werden kann, muss die Person vor Anstellung oder Umwandlung bereits in die Datenbank eintragen sein.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.



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