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Pflichtanmeldung eines Arbeitsverhältnisses in Dringlichkeitsfällen - Formular UniUrg
07.04.2022Ab dem 07/04/2022 ist es nicht mehr möglich, die UniUrg-Mitteilungen per Fax zu versenden.
In Dringlichkeitsfällen aufgrund von Produktionsnotwendigkeiten, die eine normale Meldung unmöglich machen oder im Falle eines Nichtfunktionierens der Informationssysteme können mit dem Formular UniUrg Neuanstellungen von Mitarbeitern dem Arbeitsamt mitgeteilt werden.
Der Arbeitgeber muss die Anmeldung mittels UniUrg innerhalb 24.00 Uhr des Tages vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses tätigen.
Sollte der Arbeitnehmer seinen Krankenstand melden und muss am selben Tag bereits ein Ersatz eingestellt werden, erfolgt die Anmeldung nicht mit Formular UniUrg, sondern mit Formular UniLav-Anmeldung "aufgrund höherer Gewalt".
Es sind zwei Alternativen möglich, das UniUrg zu versenden:
• Senden Sie das UniUrg-Formular per E-Mail an notel@provinz.bz.it;
• Senden Sie das UniUrg-Formular über die neue Webanwendung des Arbeitsministeriums: https://couniurg.lavoro.gov.it.
Wie immer ist es erforderlich, am erstmöglichen Tag eine UniLav-Anmeldung zu versenden.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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