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Organisatorische Regeln für die Green-Pass-Kontrollen
14.10.2021Ab dem 15.10.2021 sind die Arbeitgeber verpflichtet, den Besitz des Green Passes bei ihren Arbeitnehmern und auch bei externen Mitarbeitern zu überprüfen.
Zu diesem Zweck müssen die Arbeitgeber
- die Arbeitnehmer und die externen Mitarbeiter über das Verbot des Zugangs zu den Arbeitsplätzen für Personen informieren, die auf Verlangen keinen gültigen Grünen Pass vorlegen und sie über die damit verbundenen Strafen unterrichten,
- die operativen Durchführungsmodalitäten der Kontrollen festlegen und die Maßnahmen bestimmen, mit denen die Kontrollen garantiert werden und
- die für die Kontrollen beauftragten Personen schriftlich beauftragen.
Die entsprechenden Unterlagen stehen Ihnen im Bereich -> Dokumente zur Verfügung.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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