Unternehmensberatung
Buchhaltung
Arbeitsrecht
Lohnbuchhaltung
Obligatorische Vaterschaftsfreistellung 2021
08.01.2021Die Obligatorische Vaterschaftsfreistellung für Kinder, die zwischen dem 01/01/2021 und dem 31/12/2021 geboren, adoptiert oder zugewiesen werden, auf zehn Tage verlängert. Die Freistellung muss innerhalb von fünf Monaten nach der Geburt des Kindes zugunsten von Vätern im Angestelltenverhältnis in Anspruch genommen werden.
Der Arbeitnehmer kann nach vorheriger Absprache mit der Mutter einen zusätzlichen Tag als Ersatz für die ihr zustehende obligatorische Mutterschaft beanspruchen.
Sowohl für die obligatorische als auch fakultative Freistellung muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die gewählten Tage mindestens 15 Tage vorherschriftlich mitteilen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
zurück