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Obligatorische Vaterschaftsfreistellung 2020
08.01.2020Die obligatorische Vaterschaftsfreistellung, die innerhalb von fünf Monaten nach der Geburt des Kindes zu nehmen ist, wird für das Jahr 2020 verlängert und leicht abgeändert.
Im Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit von Freizeit und Arbeitszeit wird Obligatorische Vaterschaftsfreistellung für Kinder, die zwischen dem 01/01/2020 und dem 31/12/2020 geboren, adoptiert oder zugewiesen werden, auf sieben Tage verlängert. Bis zum 31/12/2019 waren nur fünf Tage vorgesehen Die Freistellung muss innerhalb von fünf Monaten nach der Geburt des Kindes zugunsten von Vätern im Angestelltenverhältnis in Anspruch genommen werden.
Der Arbeitnehmer kann nach vorheriger Absprache mit der Mutter einen zusätzlichen Tag als Ersatz für die ihr zustehende obligatorische Mutterschaft beanspruchen.
Sowohl für die obligatorische als auch fakultative Freistellung muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die gewählten Tage mindestens 15 Tage vorherschriftlich mitteilen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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