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Obligatorische Vaterschaftsfreistellung 2019

12.03.2019

Die obligatorische Vaterschaftsfreistellung, die innerhalb von fünf Monaten nach der Geburt des Kindes beansprucht werden kann, wird für das Jahr 2019 auf fünf Tage verlängert.

 

Im Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit von Freizeit und Arbeitszeit wird die Obligatorische Vaterschaftsfreistellung für Kinder, die zwischen dem 01/01/2019 und dem 31/12/2019 geboren, adoptiert oder zugewiesen werden, auf fünf Tage verlängert. Bis zum 31/12/2018 waren nur vier Tage vorgesehen Die Freistellung muss innerhalb von fünf Monaten nach der Geburt des Kindes zugunsten von Vätern im Angestelltenverhältnis in Anspruch genommen werden.

 

Der Arbeitnehmer kann nach vorheriger Absprache mit der Mutter einen zusätzlichen Tag als Ersatz für die ihr zustehende obligatorische Mutterschaft beanspruchen.

 

Sowohl für die obligatorische als auch für die fakultative Freistellung muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die gewählten Tage mindestens 15 Tage vorher schriftlich mitteilen.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



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