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Obligatorische Mutterschaft fünf Monate nach der Geburt
14.01.2020Ab 2019 haben die Arbeitnehmerinnen das Recht, die obligatorische Mutterschaft von fünf Monaten erst nach der Geburt des Kindes in Anspruch zu nehmen.
Als Alternative zur traditionellen obligatorischen Mutterschaft haben die Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit, den gesamten Mutterschaftsurlaub nach der Geburt in Anspruch zu nehmen. Die Schwangere kann von diesem Recht Gebrauch machen, wenn ein Facharzt des Nationalen Gesundheitsdienstes oder der für den Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zuständigen Arzt bescheinigen, dass diese Möglichkeit die Gesundheit der Schwangeren und des ungeborenen Kindes nicht beeinträchtigt.
Die Unterlagen müssen von der Arbeitnehmerin im siebten Monat der Schwangerschaft vorgelegt werden und bestätigen, dass die Gesundheit der Schwangeren und des ungeborenen Kindes bis zum mutmaßlichen Geburtstermin bzw. bis zum Ereignis der Geburt nicht beeinträchtigt wird.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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