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Neue Einkommensgrenze von 4.000 Euro für zu Lasten lebende Kinder bis zum Alter von 24 Jahren

02.01.2019

Ab dem 01.01.2019 wird eine neue Einkommensgrenze für Kinder unter 24 Jahren eingeführt, die steuerlich zu Lasten lebend gelten. Das neue Höchsteinkommen wird auf 4.000 Euro angehoben, während für Kinder über 24 Jahren die Einkommensgrenze bei 2.840,51 Euro bleibt.

 

Die Erhöhung auf 4.000 Euro betrifft nicht alle abhängigen Familienmitglieder, sondern nur die Kinder und nur die unter 24 Jahren.

 

Diese neue Regelung ist ab dem 01.01.2019 gültig.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 



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