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Nationaler Kollektivvertrag Handel und Dienstleistungen - Garantiertes Lohnelement (EEG)

16.11.2017

Mit der Entlohnung für den Monat November 2017 zahlen die im Bereich Handel tätigen Betriebe den Angestellten ein Garantiertes Lohnelement (EEG – Elemento Economico di Garanzia) aus, falls den Mitarbeitern keine zusätzlichen Lohnelemente ausbezahlt wurden. Diese zusätzlichen Lohnelemente müssen entweder von einem lokalen Zusatzvertrag vorgesehen oder individuell mit dem Arbeitnehmer vereinbart worden sein.

 

Das Garantierte Lohnelement steht den am 31/10/2017 beschäftigen Angestellten und Lehrlingen zu, wenn diese an diesem

Datum seit mindestens sechs Monate im Betrieb tätig sind.

 

Die Beträge wurde wie folgt festgelegt:
- Quadri, 1° und 2° Einstufung (Betriebe bis 10 Angestellte): Euro 95,00;
- Quadri, 1° und 2° Einstufung (Betriebe mehr als 10 Angestellte): Euro 105,00;
- 3° und 4° Einstufung (Betriebe bis 10 Angestellte): Euro 80,00;
- 3° und 4° Einstufung (Betriebe mehr als 10 Angestellte): Euro 90,00;
- 5°, 6° und 7° Einstufung (Betriebe bis 10 Angestellte): Euro 65,00;
- 5°, 6° und 7° Einstufung (Betriebe mehr als 10 Angestellte): Euro 75,00;
- Außendienstmitarbeiter 1° Kategorie (Betriebe bis 10 Angestellte): Euro 76,00;
- Außendienstmitarbeiter 1° Kategorie (Betriebe mehr als 10 Angestellte): Euro 85,00;
- Außendienstmitarbeiter 2° Kategorie (Betriebe bis 10 Angestellte): Euro 63,00;
- Außendienstmitarbeiter 2° Kategorie (Betriebe mehr als 10 Angestellte): Euro 71,00.

 

Der effektiv ausbezahlte Betrag wird im Verhältnis zur Anstellungsdauer für den Zeitraum vom 01/01/2015 bis 31/10/2017 berechnet und steht den Teilzeitmitarbeitern im Verhältnis zur vereinbarten Arbeitszeit zu.

 

Das Garantierte Lohnelement wird mit sämtlichen von individuellen Arbeitsverträgen oder lokalen Zusatzverträgen vorgesehenen Lohnelementen verrechnet, die nach dem 01/01/2015 ausbezahlt wurden.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.



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